Je mehr Kinder mitreisen, desto mehr Gepäck wird notwendig und muss mitgeschleppt werden – klar. Wie man entscheidet, was wirklich nötig ist und was nicht, habe ich in der Serie Packen bereits gründlich beschrieben, nun geht es darum, das Gepäck zum und ins und aus dem Flugzeug zu bekommen.
Nicht nur das Gewicht der Tasche(n) ist bei Flugreisen sehr wichtig: Je nach Fluggesellschaft und Buchungsklasse darf jeder Passagier nach den neuesten Bestimmungen nur noch ein Gepäckstück als Freigepäck aufgeben. Das sogenannte “Stückkonzept” ersetzt damit zunehmend das “Gewichtskonzept”. Dazu ist noch ein Handgepäckstück pro Person erlaubt, das bestimmte Maße und ein Höchstgewicht ebenfalls nicht überschreiten darf. Weitere Dinge, die als Sperr-, Sonder- oder Sportgepäck zählen und unter Umständen kostenlos mitgeführt werden dürfen, sind Sportausrüstungen wie Golfschläger, Skier und Surfbretter. (Die aber immer mindestens 24 Stunden vorher anmelden, sonst muss man sie evtl. am Flughafen stehenlassen!)
Übergepäck
Für jede Überschreitung der zulässigen Gepäckmengen muss Übergepäck-Zuschlag bezahlt werden, der entweder pro Kilo oder pro Gepäckstück anfällt. Bei Fairliners findet sich eine ellenlange und detaillierte Tabelle zu den Gewichtsgrenzen von zig Fluggesellschaften. Im Zweifelsfall sollte man sich natürlich direkt bei der jeweiligen Airline erkundigen. Generell gilt: Je größer die Airline und je weiter man fliegt, desto mehr Gepäck darf man mitnehmen. Bei den Billigfliegern wie Ryanair oder Germanwings gibt es gar kein Freigepäck mehr, für einen 15-kg-Koffer fallen dort bereits 10 Euro an – und zwar pro Flugstrecke!
Mit Kindern hat man hier einen Bonus, denn die dürfen ja auch eigenes Gepäck bis zur Höchstgrenze mitnehmen, sofern sie einen eigenen Sitzplatz gebucht haben. Je mehr Personen zur Reisegruppe gehören, umso besser also – aus Gepäckperspektive. Steht die erforderliche Personenzahl zur Verfügung, sollte man sie auch nutzen: lieber mehrere kleinere Taschen mitnehmen als einen riesigen Schrankkoffer. So lassen sich Gewichtsobergrenzen einhalten, der Rücken von Papa und allen Taxifahrern wird es danken, die Möglichkeiten des Verstauens sind besser und sollte ein Gepäckstück verloren gehen, dann ist eben nur ein Teil verloren.
Handgepäck
Nicht nur das Gepäck kann man so geschickt aufteilen. Wenn auch das Handgepäck auf alle mitreisenden Personen aufgeteilt wird, lässt sich mehr mitnehmen. Sowieso dürfen Handgepäckstücke nach der EU-Regelung von 2006 nur noch bis 56 cm lang, 45 cm breit und 25 cm hoch sein und maximal acht Kilo wiegen. Einige Airlines begrenzen das noch mehr.
Wer sein Handgepäck auf mehrere Stücke aufgeteilt hat, spart sich außerdem Stress im Flugzeug: Wenn man schon vorher die einzelnen Taschen gezielt nach Themen packt, muss man während des Fluges nicht wühlen und seine Sitznachbarn durch ständiges Aufstehen und Aufklappen des Overhead Compartments nerven. Jacken werden gar nicht eingepackt, sondern schnell ins Gepäckfach gestopft. Eine Tasche, die direkt nach dem Einsteigen oben verstaut wird, sollte mit Wechselwäsche für alle (!) Mitreisenden (ein kotzendes Kind kotzt nämlich in der Regel auch auf seine Nachbarn…) und sonstigen Dingen für die Ankunft oder den Zwischenstopp gefüllt werden (Zahnbürsten, Deo usw.). Eine oder zwei kleinere Taschen mit Büchern und Spielzeug (in der Regel sind das die Kinderrucksäcke) können während des Fluges dann „unten“ am Sitz bleiben und stehen für ausgiebiges Wühlen zur Verfügung. Hier am besten darauf achten, dass diese Taschen flach oder weich genug sind, um auf Aufforderung des Flugpersonals unter den Sitz des Vordermannes geschoben zu werden.
Wichtige Papiere und Dokumente, die ständig bei der Hand sein müssen, sowie Schnuller, eine kleine Packung Feuchttücher und Notfallbonbons am besten immer griffbereit in einer Gürtel- oder Hüfttasche stecken.
Sicherheitsbestimmungen
Wer lange nicht geflogen ist und seit 2006 keine Nachrichten mehr gesehen hat, an dem sind evtl. die neuen Sicherheitsbestimmungen für Handgepäck vorbeigegangen; alle anderen Menschen haben sich mit der Problematik des Flüssigkeitenverbots sicher bereits beschäftigt. Unser Tipp: Das Generve beim Passieren der Sicherheitsschleuse sollte gerade mit Kindern im Schlepptau minimiert werden. Alle Flüssigkeiten (inklusive Cremes, Deospray, Nasentropfen usw.), die unbedingt mit ins Flugzeug müssen, werden daher zunächst auf die Maximalgröße (das sind 100 ml) begrenzt und dann alle gemeinsam in eine 1-Liter-Ziplock-Tüte ganz oben ins Handgepäck gelegt. Je nach Laune des Sicherheitsbeamten müssen die nämlich alle vorgezeigt und evtl. auch ausprobiert bzw. vorgeführt werden. Jeder Mitreisende darf natürlich wieder jeweils einen 1-Liter-Beutel mitführen… Trinkflaschen der Kinder dürfen natürlich mit ins Flugzeug, sollten aber vor dem Einchecken leer sein. Trinkwasser, mit denen man sie wieder auffüllen kann, gibt es auch im Transitbereich.
Familien erfahren hier jedoch (aus Sicherheitsbestimmungsperspektive irrwitzigerweise) eine Schonbehandlung: Kindernahrung in Gläschen und Babymilch sind von dieser Regelung nämlich ausgenommen. Genauso, wie notwendige Medikamente oder Spezialnahrung übrigens (deren Notwendigkeit sollte man sich vorsichtshalber vom Arzt schriftlich attestieren lassen).
Sondergepäck
Eltern dürfen außerdem noch andere sperrige Gegenstände wie Buggys oder Autokindersitze mitnehmen, die andere Passagiere umständlich als Sperrgut aufgeben müssen. Besteht auch nur annähernd die Gefahr, dass das Kind auf dem Flughafengelände nicht selbst laufen kann oder will (weder die Zeit zum Einchecken und Boarden noch die zurückzulegenden Entfernungen zwischen den Gates und Terminals sind zu unterschätzen!), sollte der Buggy direkt mit ans Flugzeug genommen werden. Die Flugbegleiter kümmern sich um das Verstauen.
Ein Autokindersitz kann (!) eine sichere Art sein zu fliegen, sie ist für Kleinkinder allemal sicherer als der Beckengurt oder gar der Loop Belt auf dem Schoß der Eltern. In Teil 4 der Reihe “Fliegen nach Neuseeland” erkläre ich, warum. Handlicher als ein sperriger und schwerer Autositz, der unter Umständen von den Flugbegleitern nicht zugelassen wird, ist ein CARES-Gurt.
Einfuhrbestimmungen
Speziell in Neuseeland sollte man sich außerdem kurz mit den lokalen Einfuhrbestimmungen auseinandersetzen. Das Thema Biosecurity wird in Neuseeland ganz groß geschrieben; die Leute am Zoll mögen es gar nicht, wenn man dreckige Wandersachen oder Campingausrüstung mitbringt, an denen womöglich feindselige Grassamen oder gar Killerameiseneier aus deutschen Wäldern kleben. Wer sich Trouble sparen will, setzt auf dem Einreiseformular bei der Frage „Have you been in a forest in the last six weeks?“ sein Häkchen bei „nein“, putzt Wanderschuhe und Zelte gründlich und verpackt sie in Extratüten. Diese dann in der Reisetasche möglichst weit oben hinpacken, denn mit ziemlicher Sicherheit wollen die vom Zoll trotzdem mal kucken… (Frische) Lebensmittel im Gepäck sind natürlich auch schlecht. Vor der Einreise also am besten aufessen, denn Essen wegwerfen ist ja moralisch pfui.
Wie man die Passagierankunftskarte korrekt ausfüllt, kann man sich hier anschauen – Achtung, PDF!


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