Neuseeland Reiseplanung

Mit Schulkind nach Neuseeland reisen – so bekommt ihr die Schulbefreiung

! Aktualisiert am 7. Dezember 2021

Faszinierendes Faktum: Es sind unheimlich viele Familien mit fünfjährigen Kindern in Neuseeland unterwegs. Nochmal schnell die Freiheit vor der Einschulung nutzen, heißt es für sie – denn danach ist Schluss mit langen Reisen außerhalb der Sommerferien. Auch mit Schulkind müsst ihr aber die Hoffnung nicht aufgeben, eine Beurlaubung vom Unterricht für eine Neuseeland-Reise ist möglich!

Mit Schulkind nach Neuseeland Auckland One Tree Hill

Unser (Vor-) Schulkind in Neuseeland

Bei unserer zweimonatigen Auszeit war die Weltwundertochter fünf Jahre alt – auch wir haben die Freiheit vor dem Schulanfang bewusst für eine Neuseeland-Reise genutzt. Und wir waren nicht die einzigen, die Weltwundertochter fand oft die Gesellschaft gleichaltriger deutscher Kinder.

Die nächste Neuseeland-Reise haben wir lange vor uns hergeschoben, weil uns das Thema Schulbefreiung Sorge gemacht hat. Ziemlich übertrieben, wie sich herausstellte: Sowohl die Grundschule des Weltwundersohns als auch das Gymnasium, das die Weltwundertochter besucht, haben ohne weitere Nachfragen unseren Anträgen auf Beurlaubung vom Unterricht stattgegeben.

Nun sind wir bescheiden und wollen die Kinder nur jeweils zwei Wochen freistellen, im Anschluss an die zweiwöchigen Herbstferien. Aber es gibt auch zahlreiche andere Familien, die ihre Kinder für wesentlich längere Reisen vom Unterricht beurlauben lassen.

Ein sehr anschauliches Beispiel ist die family4travel, die 2015 einen zehnmonatigen Roadtrip durch Europa gemacht und ihren beiden Jungs den Unterrichtsstoff unterwegs beigebracht haben. Über ihre Erfahrungen mit der Schulbefreiung für eine Langzeitreise und dem Lernen unterwegs hat Mama Lena sogar ein ausführliches Ebook geschrieben, das ihr hier zum Preis eines Cappuccinos kaufen könnt.

Über die Grundlagen und alles, was ihr für eine kurze Schulfreistellung von wenigen Wochen wissen müsst, könnt ihr auch in diesem Beitrag schon das Nötigste nachlesen. Und etwas ausführlicher steht das alles und noch mehr in meinem Buch Reisebudget-Planung für Familien*.

Wichtig: Wenn ihr eine Neuseeland-Reise mit schulpflichtigen Kindern plant, dann steht die Schulbeurlaubung an erster Stelle auf der To-do-Liste.

Fragt am besten schon ein Jahr vorher an, auch wenn es sich nur um wenige Wochen Freistellung handelt. Die Mühlen der Bürokratie, solltet ihr hineingeraten, mahlen langsam; und Lehrer planen gern langfristig. Für euch ist es sicherlich auch von Interesse, ob eure Reiseplanung mit anstehenden Schulfreizeiten oder Klassenfahrten kollidieren könnte.

Ebenfalls entscheidend, wenn ihr für mehr als ein paar Wochen verreisen wollt, ist natürlich eure eigene „Freistellung“ – nicht jede*r kann und will von unterwegs arbeiten. Wie ihr ein Sabbatibal beantragt, lest ihr ganz genau bei Overlandtour.de nach.

Mit Schulkind nach Neuseeland Reisetagebuch

Mit Schulkind nach Neuseeland reisen: Das bildet!

Mit Schulkind nach Neuseeland reisen: ist das möglich?

In den Schulferien könnt ihr mit euren Schulkindern natürlich reisen, wohin ihr wollt. Das Problem: Bis auf die Sommerferien sind hier maximal zwei Wochen am Stück drin, was für eine Neuseeland-Reise mit Kindern wirklich zu kurz ist. Ihr müsst also entweder im neuseeländischen Winter verreisen (was natürlich möglich ist) oder eure Kinder für wenigstens eine bis zwei Wochen, zusätzlich zu den jeweiligen Ferien, von der Schule beurlauben lassen.

Die schlechte Nachricht: Strenggenommen ist es in Deutschland nicht erlaubt, Kinder „nur“ für den Zweck einer Reise vom Unterricht zu befreien. Da kann das Reiseziel noch so exotisch sein, die Vorteile der gemeinsamen Zeit als Familie und des Lernens unterwegs sind dem deutschen Schulgesetz egal.

Die Schulfreistellung oder -beurlaubung für einen begrenzten Zeitraum kommt nur in Frage aus „wichtigen Gründen“ oder in „begründeten Ausnahmefällen“ (wie etwa Kuraufenthalte mit ärztlichem Attest, Sprachkurse im Ausland, Umzüge oder familiäre Ereignisse wie Hochzeiten oder Beerdigungen naher Verwandter im Ausland).

Nun die gute Nachricht: Schule ist ja in Deutschland bekanntlich Ländersache, entsprechend hat jedes Bundesland und teilweise haben auch einzelne Landkreise eine eigene Schulverordnung. Zwar ist die Schulfreistellung für Reisen ist in keiner einzigen vorgesehen, und einige (wie zum Beispiel in Hamburg) schließen sogar die Wochen direkt vor und/oder nach den Schulferien von einer Schulfreistellung explizit aus.

Fast alle lassen der Schulleitung aber einen Ermessensspielraum, so dass zumindest kürzere Beurlaubungszeiträume oft ohne Rücksprache mit der übergeordneten Behörde freigegeben werden können. (Die haben nämlich andere Dinge zu tun und wollen sich gar nicht mit solchen Anfragen beschäftigen.)

Mit Schulkind nach Neuseeland Tairua Coromandel

Foto-Kurs für die Weltwundertochter hoch über Tairua

Schulfreistellung für die Neuseeland-Reise: wie geht das (trotzdem)?

„Wo kein Kläger, da kein Richter“, nach diesem Motto entscheiden offenbar erstaunlich viele Schulleiter, dass es schon okay ist, wenn ein Kind eine oder mehr Wochen dem Unterricht fernbleibt. Will sagen: Habt ihr das Glück eines netten Schulleiters, der mit Blick auf die Kinder und ihre Familien und ohne Angst vor dem Gesetzesbuchstaben Entscheidungen trifft, dann steht einer Schulfreistellung von einigen Wochen wohl nicht allzu viel im Weg.

Vor dem Schulleiter steht jedoch der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin (fortan reden wir aus Gründen der grammatischen Übersichtlichkeit von einer Frau), die ihr überzeugen müsst.

Wichtig: Zuerst müsst ihr die Klassenlehrerin überzeugen, bevor ihr euren Antrag bei der Schulleitung stellt!

Vereinbart am besten einen persönlichen Termin oder wenigstens ein Telefonat, bei dem ihr euer Anliegen vortragt und sie um ihre Einschätzung bittet (-> Anerkennung ihrer Position und ihrer Fachkundigkeit, keine Überrumpelungstaktik!). Auch wenn die Lehrerin euer Reiseziel toll findet, muss sie vor allem daran denken, wie euer Kind den ausgefallenen Unterricht nachholen kann. Zeigt ihr, dass ihr daran genauso interessiert seid, und fragt aktiv nach, wie ihr das gemeinsam (!) managen könnt.

Anbieten könnt ihr:

  • den Unterrichtsstoff für den Zeitraum direkt auf der Reise zu bearbeiten (v. a. in der Oberstufe, wo viel Stoff vermittelt wird)
  • Extra-Aufgaben während der Reise zu erledigen, etwa Referate, Essays etc. zu bestimmten Themen
  • wichtige Klassenarbeiten oder Tests auf der Reise zu machen und per Mail an die Lehrerin zu schicken
  • E-Mail-Kontakt mit der Klasse von unterwegs zu halten und von der Reise zu berichten

Als nächstes müsst ihr euren Antrag auf Schulfreistellung schriftlich an die Schulleitung schicken. Wiederholt in eurem Schreiben kurz und bündig, was ihr vorhabt und wie ihr den ausfallenden Unterricht nachholen wollt; am besten fügt ihr hier schon ein, welche Möglichkeiten ihr mit der Klassenlehrerin besprochen habt und dass sie eurem Anliegen offen gegenübersteht. (Im Ebook von Lena ist ein relativ ausführliches Musterschreiben enthalten, das ihr an eure Situation anpassen könnt.)

Die Schulleitung wird eurem Antrag nur stattgeben, wenn die Klassenlehrerin ihr Okay dazu gibt!

Wichtig: Lasst euch die Schulfreistellung von der Schulleitung unbedingt schriftlich und möglichst mit einem offiziellen Stempel geben. Dann habt ihr etwas zum Vorzeigen, wenn am Flughafen kritisch gefragt wird – und das kann außerhalb der Ferienzeiten durchaus vorkommen.

Schulfreistellung Neuseeland

Deutschstunde auf der Fähre – kein Prpblem

Was, wenn wir die Schulfreistellung nicht (sofort) bewilligt bekommen?

Wenn die Lehrerin zögert, euer Kind vom Unterricht zu beurlauben, könnt ihr versuchen, sie mit Argumenten von der Notwendigkeit der Schulbefreiung zu überzeugen:

  • Ihr könnt nicht in den Sommerferien nach Neuseeland reisen, weil dann dort Winter ist (das schlechte Wetter kann man durchaus ein wenig übertreiben…).
  • Ihr denkt über eine Auswanderung nach und wollt euch vor Ort überzeugen, ob Neuseeland für euch in Frage kommt.
  • Ihr plant eine Elternzeit-Reise mit einem jüngeren Geschwisterkind, die ihr nur jetzt machen könnt.
  • Ein Elternteil macht eine Sabbatical-Reise und die Familie soll natürlich mitkommen.
  • Ihr wollt Freunde oder Verwandte besuchen (Achtung, die sollte es dann wirklich geben!).
  • Ein Elternteil muss aus beruflichen Gründen nach Neuseeland reisen, will sich beruflich neu orientieren oder eine Weiterbildung machen, und eine längere Trennung der Familie soll vermieden werden.
  • Bei längeren Reisen eine Idee: Euer Kind soll für einen Teil des Schuljahres in Neuseeland zur Schule gehen (dort ist das Schuljahr in dreimonatige „terms“ eingeteilt und internationale Gastschüler sind oft gern gesehen – allerdings fällt ein hoher Betrag für Schulgeld an).

Manche Schulen verlangen auch, dass nach dem Buchstaben des Gesetzes eine Weiterbeschulung auch auf der Reise erfolgt. Da ihr höchstwahrscheinlich im Campervan in Neuseeland unterwegs und nicht an einem festen Ort sein werdet, ist da die einzige Möglichkeit eine Fernschule.

Die bekanntesten sind die Clonlara Fernschule aus den USA, die auf Homeschooler spezialisiert ist, die Deutsche Fernschule (wird vom Auswärtigen Amt für Grundschüler empfohlen) und das Institut für Lernsysteme (ILS) (für Schüler ab der 5. Klasse). Wenn ihr euer Kind dort anmeldet (was einen ordentlichen Batzen Geld kostet!), bekommt ihr Lehrmaterial und Unterstützung beim Lehren und könnt quasi schwarz auf weiß nachweisen, dass euer Kind weiterhin beschult wird – keine dieser Schulen ist allerdings als „Erfüllungsort der deutschen Schulpflicht“ anerkannt!

Das heißt: Auch die Schulbescheinigung muss eure Schulbehörde nicht davon überzeugen, euch die gewünschte Schulbefreiung zu genehmigen.

Die letzte Möglichkeit für renitente Schulleitungen und Behörden ist mit einigen Folgen verbunden und sollte nur nach gründlicher Abwägung gewählt werden: Abmeldung aus Deutschland. Damit erlischt automatisch die deutsche Schulpflicht – allerdings gleichzeitig auch die Krankenversicherung und der Anspruch auf Kindergeld (wobei das nicht automatisch der Fall sein muss – entscheidend ist, dass einer von euch Eltern in Deutschland einkommensteuerpflichtig gemeldet bleibt). Probleme kann es außerdem mit Versicherungen und mit der Beantragung neuer Reisepässe geben (steht alles in meinem Buch).

Was ihr nicht tun solltet: einfach losfahren und „es drauf ankommen lassen“ oder euer Kind krankmelden, obwohl es das nicht ist. Betrugsversuche wie dieser kommen sowieso raus, und der Leidtragende ist am Ende immer euer Kind. Dazu kommen eventuell Verwarnungen und Strafgelder, die das Bundesland von euch verlangen wird, einige haben konkrete Bußgeldkataloge dafür.

Schulbefreiung Neuseeland Reise

Nicht für die Schule – fürs Leben lernen!

Das klingt alles furchtbar kompliziert und aufwendig, das klappt sowieso nicht? Quatsch. Wer nicht fragt, der kann auch keine positive Antwort bekommen.

Unser Tipp: Versucht es einfach mal mit einer vorsichtigen, quasi theoretischen Anfrage an die Klassenlehrerin – und entscheidet dann, wie ihr weiter verfahren wollt und könnt.

Wichtig ist auch, eure Kinder in eine solche Entscheidung einzubeziehen. Denn anders als Babys und Kleinkinder haben Schulkinder schon ein eigenes Leben außerhalb eurer kleinen Familie.

Von verpassten Erlebnissen mit den Schulfreunden, eingeschlafenen Freundschaften und der Anstrengung, den verpassten Lernstoff nachzuholen, damit müssen vor allem eure Kinder klarkommen – und das sollten sie wissen, bevor ihr euch für eine Neuseeland-Reise während der Schulzeit entscheidet.

Habt ihr schon eine Neuseeland-Reise mit Schulkind gemacht? Wie seid ihr vorgegangen, welche Tipps habt ihr für andere Eltern?

Schulfreistellung Neuseeland

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Jenny

9 Kommentare

  • Leider haben wir (2 schulpflichtige Kinder in Klasse 2 und 4 BaWü) mit der Schulbefreiung schlechte Erfahrungen gemacht, obwohl die Vorraussetzungen dafür nicht besser sein konnten. Geplant war eine Weltreise mit längerem Aufenthalt in Neuseeland und eine Schulbefreiung von insgesamt 8 Monaten, Rückkehr noch vor Schuljahresende mit Eingliederung in die vorher besuchten Klassen. Wir sind generalstabsmäßig vorgegangen: Gespräche mit den Klassenlehrern und der Schulleitung. Alle haben unser Vorhaben ausdrücklich gutgeheißen und ihre Unterstützung zugesagt. Ein Schulbesuch in Neuseeland war bereits geplant, Lernmaterialien besorgt. Wir sind beide Lehrer und somit sollte auch ein adäquates Unterrichten während der Reise ohne Probleme möglich sein. Ein erstes Nachfragen der Schulleitung beim Schulamt klang positiv. Nach unserem ausführlichen schriftlichen Antrag kam ein Ablehnungsschreiben. Dieses sollte man wohl mal veröffentlichen…
    Wir sind dann den Weg der Abmeldung aus D gegangen (meine Frau und die 2 Kids). Das dadurch unvorhergesehene Probleme entstehen könnten war uns klar. Versicherung und Kindergeld sind (bisher) positiv gelöst worden. Steuerlich jedoch können wir als Verheiratete kein Splitting mehr betreiben, was ganz schön ins Geld geht. Auch hier ist allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen (Lebensmittelpunkt immer noch D). Das Problem ist, dass viele Sachbearbeiter mit solchen Situationen schlicht überfordert sind und manche vorschnellen Aussagen zu Kindergeld o.ä. später wieder revidiert werden müssen.
    Momentan sind wir immer noch auf Reisen und unsere Kids lernen in diesen Monaten mehr, als sie jemals in dieser Zeit in der Schule hätten lernen können.
    Carsten
    (z.Zt. Neuseeland)

    • Lieber Carsten, das ist ja eine wilde Geschichte! Es tut mir wirklich leid, dass die einvernehmliche Freistellung bei euch gescheitert ist. Das Ablehnungsschreiben würde uns tatsächlich sehr interessieren – vielleicht wollt ihr es ja in Auszügen mal hier zitieren?
      Danke auf jeden Fall für eure wertvollen Hinweise und viel Spaß noch in Neuseeland!

      LG
      Jenny

    • Hallo Carsten,
      Wir befinden uns gerade in einer ähnlichen Situation wie ihr damals.

      Ich hoffe, der Chat ist noch aktiv.

      Wir wären dir sehr dankbar, wenn du uns weiterhelfen könntest.

      Ab Januar wollen wir mit unseren drei Kindern für 6 Monate reisen gehen.
      Ich bin Lehrerin in Deutschland ( gerade in Elternzeit).

      Die Schulbefreiung unserer Kinder scheint doch schwieriger zu sein als erwartet. Nun überlegen wir auch, ob ich mich nicht mit den Kindern aus der Schweiz abmelde.

      Was bedeutet das für die Krankenkasse bzw. die Beihilfe in Deutschland , über die ich versichert bin ? Kann man dort eine Anwartschaft beantragen?

      Und ist eine Abmeldung auch problematisch, wenn man sich in der Zeit der Reise für eine Stelle beim Land bewirbt? Bzw, wenn man noch in Elternzeit ist?

      Danke für deine Antwort
      Viele Grüsse Anni

  • Vielen Dank für diesen interessanten Artikel.
    Auch wir haben 2016 – mit unserer zu diesem Zeitpunkt noch nicht schulpflichtigen Tochter – Neuseeland bereist und haben eine Familie aus NRW getroffen, die mit einer Drittklässlerin für 8 Wochen in NZ war. In NRW wohl kein Problem.
    Auch wenn ich am liebsten heute wieder meine Koffer packen würde – ich bin mir unschlüssig, ob man seinem Kind wirklich vermitteln soll, dass es in Ordnung ist, bestehende Regelungen und Verpflichtungen notfalls mit einer Notlüge „wir wollen evtl. auswandern“ aushebeln soll.
    Zum Glück bin ich nicht in dieser Situation: In Bayern gibt es definitiv keine Beurlaubung von der Schule.

  • Leute ich weiß ja nicht… Jeder kommt und geht zur schule wann er will oder was? Schule ist doch nix beliebiges, sondern eine Bildungseinrichtung, für deren Besuch wir laut Gesetz verpflichtet sind. Es gibt Kinder am anderen Ende der Welt, die wären überglücklich eine Schule von innen sehen zu können und ihr bekommt es nicht auf die Reihe euren Urlaub in eine der 12 (!!!) Ferienwochen zu legen, weil dann das Wetter eventuell nicht so günstig ist??
    und woher soll die Lehrkraft wissen, dass die Kinder auch tatsächlich die Welt erkunden und fürs leben lernen, statt nur im All inklusive hotel am Pool abzuhängen?!
    Dann muss man vielleicht mal warten, bis die Kinder aus der schule raus sind. Auch mit 18 kann man noch fürs Leben lernen und Zeit mit der Familie verbringen.

    • Liebe Jenny,
      wir sehen das (offensichtlich) anders. Wir haben jetzt zwei Schulkinder und sind ganz sicher, dass die wesentlich strukturierter und mehr lernen würden, wenn sie sich ihren Lernstoff a) selbst nach ihren Interessen aussuchen könnten und b) den Stoff konzentriert allein erarbeiten würden. Ein Großteil der Schulwochen, vor allem rund um die Ferien, besteht aus Film schauen, Basteln, Ausfallstunden mit Malen überbrücken, „Projektwochen“… Da habe ich gar kein schlechtes Gewissen, meine Kinder stattdessen mit um die Welt zu nehmen. Achtung, jetzt kommt der Schocker: Wenn ich es mir leisten könnte, würde ich sie auch ganz aus der Schule rausnehmen und sie zu Hause bzw. unterwegs lernen lassen.
      Und nicht vergessen: Bei uns handelt es sich um ganze 2 Wochen. Die kann man auch locker mal wegen Krankheit verpassen und wird deshalb keine bleibenden Nachteile haben :-)

      Liebe Grüße, Jenny

  • Sehr interessanter Artikel, vielen Dank dafür!

    In einer solchen Situation waren wir noch nicht, wir sind ja „gleich“ für drei Jahre nach China gegangen, wo die Kinder eine internationale Schule besuchen, aber der Kontakt mit der Schulleitung der österreichischen Schule war natürlich auch da schon wichtig, weil wir die Kinder ja irgendwann wieder „rück-schulen“ werden.

    Im Moment steht für uns eine Verlängerung für mindestens ein Jahr an, deshalb habe ich mich mit dem Schulleiter der alten Schule in Verbindung gesetzt, um zumindest mal abzustimmen, welche zweite Fremdsprache mein Sohn belegen soll, um zu Hause den Wiedereinstieg leichter zu schaffen. Sollten wir länger bleiben, werden aber intensivere Nachfragen nötig sein, was wir eventuell außerhalb der internationalen Schule noch leisten müssen, damit er den Anschluss nicht verliert. Akademisch ist die internationale Schule zwar wirklich klasse und die Kinder lernen extrem viel — aber eben nicht genau das, was im österreichischen Curriculum steht.

    Cheers,
    Corinna

  • Danke für diesen sehr informativen Post. Die Nordinsel bereisen wir dieses Jahr 4 Wochen in den Sommerferien und überlegen jetzt schon, wie wir das mit der Südinsel in 3 bis 4 Jahren machen, denn da wollen wir nicht im Süd-Winter hin. Es besteht also durchaus Hoffnung, dafür Oster- oder Herbstferien zu verlängern.

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