Neuseeland Reiseplanung Fahren in Neuseeland

Welchen Führerschein brauchen wir beim Wohnmobilfahren in Neuseeland?

! Aktualisiert am 27. November 2021

Immer wieder taucht diese Frage bei angehenden Neuseeland-Reisenden auf, und immer wieder werden dabei falsche Informationen und Halbwahrheiten weitergegeben. Da sich die Vorschriften seit unserem letzten Beitrag zum Thema ein wenig geändert haben, sagen wir euch in diesem Beitrag noch einmal gaaanz deutlich, was Sache ist.

Wendekreisen Wohnmobil Steuer

Der Steuermann bei der Arbeit

1. Was ihr auf jeden Fall braucht, wenn ihr in Neuseeland selbst fahren wollt

Egal ob ihr ein Auto oder ein Wohnmobil mietet, und auch wenn ihr euch ein eigenes Fahrzeug kauft: In Neuseeland braucht ihr dafür zunächst euren ganz normalen eigenen, gültigen (!) deutschen Führerschein (auf Englisch: „driver license“). Das kann die EU-Chipkarte sein, es kann auch der alte rosa Lappen oder sogar der ganz alte graue Lappen sein.

Hauptsache, es ist der Führerschein der Klasse B (alle, die vor 1999 ausgestellt wurden, haben die Klasse 3). Damit dürft ihr in Neuseeland jedes Auto und jedes Wohnmobil fahren – auch solche, die schwerer als 3,5 Tonnen sind und für die ihr in Deutschland den Zusatz-Führerschein C1 (bis 7,5 Tonnen) oder D (über 7,5 Tonnen) benötigen würdet.

Nur, wenn ihr länger als ein Jahr in Neuseeland unterwegs seid, braucht ihr einen neuseeländischen Führerschein. Keine Angst, dafür ist keine extra Prüfung nötig – es braucht nur einen Gang zur NZTA (das Äquivalent zur Führerscheinstelle), wo euer deutscher Führerschein eingezogen und zurück nach Deutschland gesendet wird, solange ihr in Neuseeland mit eurem neuseeländischen herumfahrt. Das Ganze kostet knapp 50 NZ$.

2. Was ihr eventuell braucht: den Internationalen Führerschein

Die derzeit gültige Vorschrift besagt: Wer als Besucher (der sich kürzer als ein Jahr lang im Land aufhält, Visa-Fragen außen vor gelassen) in Neuseeland fahren will, braucht einen gültigen englischen oder ins Englische übersetzten Führerschein.

Für uns Deutsche, Österreicher oder Schweizer bedeutet das: Wir bringen entweder einen Internationalen Führerschein mit, denn der ist auf Englisch ausgestellt, oder wir beschaffen uns eine englische Übersetzung.

Thilo Parg / Wikimedia Commons Internationaler Führerschein

© Thilo Parg / Wikimedia Commons

Der Internationale Führerschein ist blitzschnell ausgestellt und wird von zahlreichen Wohnmobil-Vermietern verlangt – perfekt also, wenn ihr ihn habt. Das Antragsformular bekommt ihr bei der Führerscheinstelle eures Wohnorts, den IF könnt ihr sofort mitnehmen, wenn ihr die 12,20 bis 16,30 Euro bezahlt habt. Ihr müsst nicht einmal persönlich vorbeikommen übrigens.

Das Problem: So blitzschnell bekommt ihr ihn nur, wenn ihr bereits im Besitz des EU-Führerscheins im Chipkartenformat seid. Ihr müsst im Fall des Falles also zuerst euren alten in einen EU-Führerschein umtauschen.

  • Das dauert erstens vier bis sechs Wochen (je nach Bundesland und Stadt),
  • setzt zweitens euer persönliches Erscheinen auf dem Amt voraus,
  • kostet drittens zusätzliche Gebühren: 24 Euro oder mehr für das Umtauschen
  • (plus ein biometrisches Passbild)
  • und viertens braucht ihr unter Umständen noch den Karteikartenabschnitt (ja, echt!) aus dem Register der Behörde, die euren alten Führerschein ausgestellt hat.

Kommt ihr nach einer Pause von mehr als drei Jahren wieder nach Neuseeland (oder irgendwo anders hin, wo ihr fahren wollt), braucht ihr außerdem einen neuen Internationalen Führerschein, denn der ist nur drei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden.

3. Ebenfalls okay: die anerkannte englische Übersetzung des Führerscheins

Strenggenommen ist ein Internationaler Führerschein nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wenn sich euer Wohnmobilvermieter also nicht darauf festlegt, kommt ihr auch mit einer Übersetzung eures deutschen Führerscheins hin. Das ist für alle eine gute Nachricht, die noch den rosa (oder gar den grauen) Lappen haben, oder die recht häufig nach Neuseeland fahren – eine Übersetzung gilt nämlich prinzipiell unbegrenzt lange.

Auch hier gibt es allerdings seit ein paar Jahren ein Problem: Die Übersetzung muss von der NZTA „anerkannt“ sein. Es genügt nicht mehr, sie ganz normal in Deutschland beglaubigen zu lassen (diesen Service übernehmen viele Übersetzer), nein! Sie muss von einer dieser Institutionen stammen:

  • ein diplomatischer Vertreter, eine Botschaft oder ein Konsulat -> das fällt aus, weil die deutsche Botschaft in Wellington keine Übersetzungen ausstellt
  • die Behörde, die den ausländischen Führerschein ausgestellt hat -> das fällt unseres Wissens auch aus, weil die Führerscheinstellen keine eigenen Übersetzungen ausfertigen
  • ein von der NZTA autorisierter Übersetzer (hier ist eine Liste der akzeptierten Stellen)

Keine Sorge – das heißt nicht, dass ihr eure kostbare Urlaubszeit in Neuseeland mit Behördengängen zubringen müsst! Wer es eilig hat, der kann den zu übersetzenden Führerschein schon lange vorher daheim in Deutschland einscannen und per Internet nach Neuseeland schicken, die Übersetzung kommt anschließend per Post. Das kostet natürlich und dauert ein paar Tage – also unbedingt rechtzeitig beantragen!

Wenn es euch aber doch erst kurz vor der Abreise einfällt, ist das ebenfalls kein Problem. Der Anbieter „License Translations“ in Auckland bietet zum Beispiel Übersetzungen binnen einer Stunde an, die mit 65 NZ$ durchaus bezahlbar sind.

Noch bequemer geht es online*:


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4. Was ihr auf jeden Fall NICHT tun solltet

Ja, es klingt kompliziert und man hat neben dem Packen und Routenplanen so gar keine Lust, sich auch noch um einen extra Führerschein zu kümmern. Immer wieder liest man in Reiseforen oder Facebook-Gruppen von anderen Neuseeland-Reisenden, die angeblich noch nie ihren Führerschein vorzeigen mussten, die ihr Wohnmobil mit dem uralten grauen DDR-Führerschein mieten konnten oder die bei einer Verkehrskontrolle nur den EU-Führerschein vorzeigen mussten.

Das mag ja alles passiert sein – aber das waren dann Einzelfälle, in denen die Betreffenden einfach nur Glück hatten. Verlasst euch nicht auf solche Erfahrungsberichte, die gesetzlichen Vorschriften der Neuseeländer sind diesbezüglich ziemlich eindeutig!

Werdet ihr ohne gültige englische Übersetzung (als solche gilt auch der Internationale Führerschein) erwischt, winken euch nicht nur eine Anzeige wegen Fahrens ohne gültigen Führerschein und ein Bußgeld zwischen 400 und 1.000 NZ$ – die Polizei kann euch auch das Weiterfahren untersagen, bis ihr einen gültigen Führerschein vorweisen könnt. Habt ihr einen Unfall, riskiert ihr ohne gültigen Führerschein euren Versicherungsschutz.

Ist es euch das wert?

Fazit: Führerschein für Neuseeland – was denn nun?

Euren ganz normalen gültigen Führerschein müsst ihr grundsätzlich immer dabei haben, wenn ihr in Neuseeland Auto oder Wohnmobil fahrt. Zusätzlich müsst ihr entweder einen gültigen Internationalen Führerschein ODER eine anerkannte (!) englische Übersetzung vorlegen können – beides ist gesetzeskonform.

Unter Umständen schreibt euer Wohnmobil-Vermieter aber einen Internationalen Führerschein vor – klärt das rechtzeitig ab und fragt ggf. vorher nach, ob auch eine Übersetzung akzeptiert wird.

Gute Fahrt!

CamperOase Campervan Vermietung Neuseeland

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Jenny

12 Kommentare

  • Hallo liebes Weltwunderer-Team!
    Habt ihr zufällig eine Quelle aus der klar ersichtlich ist, dass man mit einem deutschen C1-Führerschein in NZL Wohnmobile mit über 7t fahren darf (die ja dort einen Klasse 2 Führerschein bedarf der bis 18t geht)? Ihr würdet sehr helfen! Danke!

    • Hallo Julia,

      eine offizielle Quelle, also ein Gesetz oder so, kann ich dir nicht nennen. Auf der Website des ADAC steht z.B.: „Das Fahren mit Wohnmobilen bzw. Fahrzeugen über 3,5 t zGG erfordert zusätzlich zur Klasse B die Klasse C1“ (https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/fahren-ausland/mietfahrzeug-ausland/)
      Aber bei nahezu jeder Camper-Vermietung wird versichert, dass die 3,5-Tonnen-Grenze nur in Europa, nicht aber in den USA, Australien und Neuseeland gelte. Siehe etwa bei TUI Camper:
      „In den USA, Kanada, Australien, Neuseeland, südliches Afrika und Südamerika dürfen derzeit alle Wohnmobile unserer TUI CAMPER-Partner mit einem Führerschein der Klassen B oder 3 gefahren werden, selbst wenn diese schwerer als 3,5 Tonnen sind. Dies haben unsere Partner und die beteiligten Versicherer ausdrücklich bestätigt!“ (https://www.tuicamper.com/faq/fuehrerschein/)

      Genügt dir das?

      Liebe Grüße
      Jenny

  • Hier noch ein kleiner Tipp, der eventuell funktionieren könnte:

    Wie Helmut im Beitrag weiter oben schrieb, braucht man offiziell eine Umwandlung des alten Führerscheins (rosa „Lappen“) um den internationalen Führerschein zu erhalten. Da dies in Berlin nur an einer Stelle möglich ist, kann es sehr lange dauern, bis man den Termin bekommt. Daher kann man auch in einem anderen Bürgeramt einen Expressantrag stellen, wenn man die Reiseunterlagen mitbringt.

    Wir hatten das Glück an einen sehr netten Mitarbeiter zu gelangen, der den internationalen Führerschein auch ausgestellt hat, ohne den alten Führerschein in einen Kartenführerschein umzuwandeln (so geschehen im BA Helle-Mitte). Also vielleicht einfach beim Termin mal nett nachfragen, ob man sich die Umwandlung auch sparen kann. :-)

  • Hi,

    interessanter Post. Ich weiß nicht, ob er noch gepflegt wird, aber ich hätte folgende Frage:
    Wie kommme ich denn an einen internationalen Führerschein, wenn ich nicht mehr in Deutschland lebe?

    Vielen Dank und beste Grüße!

    • Hallo Philipp,
      den internationalen bekommst du ja nur, wenn du auch einen nationalen Führerschein hast. Ob das ein deutscher ist, spielt erstmal keine Rolle; irgendeinen Führerschein brauchst du aber.
      Mehr kann ich dazu nicht sagen, bin ja kein Führerscheinexperte ;-)

      Liebe Grüße
      Jenny

  • Hi , ich hab eine Frage:
    Ich habe in Deutschland den ganz normalen Autoführersxhein klasse B.
    Darf ich damit in Neuseeland auch Motorrad fahren?
    Ihr habt geschrieben an Wohnmobil und Auto darf man alles fahren. Machen die da bei Motorrändern keinen Unterschied?
    LG Jan

    • Hallo Jan, mit dem deutschen Führerschein Klasse B darfst du in Deutschland meines Wissen nicht Motorrad fahren, oder jedenfalls nur Moped. Und soweit ich weiß, ist das in Neuseeland nicht anders. Mit dem feinen Unterschied zwischen einem 3,5-Tonner und einem 7,5-Tonner hat das nichts zu tun (sind ja beides Autos mit vier Rädern). Wenn du es genauer wissen willst, solltest du mal bei der Botschaft in Wellington nachfragen, die sind da sehr freundlich :-)

  • Ich habe meinen deutschen fuehrerschein zu hause vergessen, habe nen internationalen,problem? Brauch ich beide, ging ne kopie vom deutschen?
    Geht gut los unsere reise

    • Oje, den Original-Führerschein brauchst du eigentlich schon – ohne den ist der IF quasi wertlos :-( Ich bin aber sicher, die netten Kiwis geben sich mit einer Kopie zufrieden, wenn du ihnen erklärst, was passiert ist. Ob du dann bei einem Unfall Probleme mit der Polizei oder der Versicherung bekommst, weiß man natürlich auch nicht…

  • Noch ein Hinweis für Berlin und den internationalen Führerschein (Habe das gerade hinter mir) Ich hatte nur den roten Lappen und musste erst einmal den Kartenführerschein beantragen. In dieser Situation: Nicht zu den Bürgerämtern gehen, sondern direkt zum Führerscheinbüro in der Puttkamer Str.14-16. Nur dort bekommt man beide Scheine mit einer Beantragung! Wie bei den Bürgerämtern gibt es aber derzeit für die nächsten Monate (!) keine Termine. Es gibt jedoch für Notfälle eine Ausnahmeregelung. Notfälle sind definiert und sind z.B. geklauter Führerschein oder eben anstehende Reise. Dies muss man aber durch eine Reiseanmeldung, Ticket o.ä. nachweisen. Unbedingt aber vorher über https://service.berlin.de/standort/121646/ über Öffnungszeiten und Tagestermine informieren! (Es ändert sich ständig etwas.)
    Ich war 45 Minuten vor Öffnung da und war ca. der 10te in der Warteschlange – Allerdings mit dem Ergebnis, dass ich 3 Stunden später schon meinen Termin hatte. Fertigstellung für den Kartenführerschein dauert allerdings dann immer noch 14 Tage!

    Das hat bei mir alles gereicht – ich hatte allerdings schon leichte Panikattacken!

    Campervermietung hatte mir übrigens gesagt, dass man definitiv den internationalen Führerschein braucht!

    • Danke, Helmut – das ist sehr gut zu wissen für Berliner! Hier in Dresden läuft das alles etwas entspannter ab :-)

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