Neuseeland Reiseplanung Fliegen nach Neuseeland

Neuseeland Flug stornieren oder umbuchen? Das empfehlen die Experten

Die nächste Reisesaison für Neuseeland steht in den Startlöchern – aber 2020 ist dank Corona alles anders. Viele von euch haben bereits einen Flug nach Neuseeland gebucht und einen Camper gemietet. Sollte man jetzt den Neuseeland Flug stornieren oder ist Umbuchen besser? Wir haben die Reise-Experten von REISS AUS family gefragt, wie es mit eurem Urlaub in Neuseeland weitergehen kann.

Air New Zealand Flug

Die große Frage: Neuseeland Flug stornieren oder nicht??

Die Situation ist für viele Familien ähnlich: Sie haben einen Flug nach Neuseeland gebucht, den sie nach den aktuellen Reisebeschränkungen in Neuseeland gar nicht antreten können. Denn die Grenzen sind dicht und werden das in den nächsten Wochen und Monaten wohl auch bleiben – genaue Informationen gibt es bisher nicht.

-> Hier lest ihr unsere Prognose, wann Neuseeland-Reisen nach Corona wieder möglich sein könnten

Frauke Manninga von der Weltreise-Agentur REISS AUS family telefoniert jeden Tag mit Kunden, die schon Flüge nach Neuseeland gebucht haben und nun wissen wollen, was sie machen sollen. Wir haben ihr die häufigsten Fragen unserer Leserinnen und Leser weitergegeben.

Frauke Manninga Reissaus Family

Frauke von REISS AUS family weiß wirklich alles über Flugreisen © Frauke Manninga

Flug nach Neuseeland stornieren?

Werden Flüge nach Neuseeland offiziell gecancelt, wenn sie nicht stattfinden? Und wann erfährt man das?

Frauke: Wenn Flüge nicht stattfinden, werden sie natürlich gecancelt. Es kann durchaus sein, dass ihr die Information über die Streichung schon per E-Mail erhaltet, bevor sie überhaupt im Buchungssystem aufgelaufen ist und euer Reisebüro das mitbekommt bzw. euch informieren kann. Leitet dann die Mail der Airline gern an euren Berater weiter! Es dauert normalerweise aber nicht lange, bis die Streichung vom internen System der Airline (aus dem heraus die Info-Mail verschickt wird) an die internationalen Buchungssysteme überspielt wird.

Nicht immer kommen solche Mails direkt von der Airline, dann erhaltet ihr die Information von eurem Reisebüro oder dem Buchungsportal. Man erfährt das meist zeitnah zur Streichung selbst.

Wenn erst zwei Tage vor Abflug gestrichen wird, erfährt man es natürlich auch erst dann.

Kann man den Flug nach Neuseeland kostenfrei stornieren lassen? Und ist die Airline dazu verpflichtet?

Frauke: Wenn ein Flug gestrichen wurde, hat man normalerweise das Recht auf Erstattung des Ticketpreises. Derzeit erstatten allerdings einige Airlines nicht, sondern bieten lediglich gebührenfreie Umbuchungen auf spätere Reisezeitpunkte an. Oder sie vergeben Gutscheine (bei Direktbuchungen über die Website der Airlines ist das häufig üblich).

Achtung: Airlines, die ihren Sitz in der EU haben (z. B. die Lufthansa), sind gesetzlich verpflichtet, bei Flugstreichungen oder erheblichen Änderungen bei Flugzeiten (viele Stunden oder sogar Tage) oder Strecken den Ticketpreis zu erstatten! Das gilt auch für Nicht-EU Airlines, wenn der Flug in der EU gestartet ist. Auch ein Flug mit einem Air New Zealand Ticket, der in Frankfurt startet, ist erstattungsfähig.

Anfangs haben sich die meisten Airlines zwar auch hier geweigert zu erstatten, inzwischen halten sich aber die meisten an Recht und Gesetz.

Anders ist es, wenn euer Flug nach Neuseeland nicht gestrichen wird, sondern normal stattfindet, ihr aber nicht reisen könnt (z. B. wegen Einreiseverboten) oder wollt (z. B. wegen gesundheitlicher Bedenken oder einer Reisewarnung). Dann könnt ihr den Flug regulär stornieren zu den regulären Stornobedingungen – das ist meist mit Gebühren verbunden, manchmal auch gar nicht möglich bei nicht erstattbaren Tarifen.

Oder ihr schaut, ob die betreffende Airline irgendwelche Kulanzregelungen hat. Das ist derzeit bei vielen Airlines der Fall. Dann kann man z.B. auf spätere Zeitpunkte umbuchen, ohne die regulären Gebühren für so eine Umbuchung zahlen zu müssen, oder eben einen Gutschein annehmen, den man später für beliebige Flüge wieder einsetzen kann.

Oft muss der Ersatzflug dann aber binnen eines Jahres neu gebucht werden, und er darf auch nur von derselben Person genutzt werden, auf die das Originalticket gebucht war – lest euch die Bedingungen also genau durch!

Wann bekommt man sein Geld zurück, wenn man einen Flug storniert hat?

Frauke: Das ist ganz unterschiedlich. Wir haben sehr viele Flüge im März eingereicht und schon im höheren zweistelligen Bereich Erstattungen erhalten. Eine noch viel größere Anzahl Tickets wurde aber bislang nicht erstattet.

Das dauert leider seine Zeit. Häufig sind ja noch Tickethändler zwischen Reisebüro/Buchungsportal und Airline geschaltet, die Refund-Anträge in fünfstelliger Zahl zu bearbeiten haben. Die Airlines selbst brauchen derzeit auch Wochen bis Monate.

Wir gehen davon aus, dass es bis zu sechs Monate dauern kann.

Es gibt wenige rühmliche Ausnahmen, für Neuseelandreisen ab Deutschland sind die alle nicht relevant. Emirates, Singapore Airlines und Air New Zealand gehören jedenfalls z.B. nicht zu den Airlines, bei denen es gerade besonders schnell geht – nur in Einzelfällen, die uns völlig willkürlich erscheinen und nichts damit zu tun haben, wann der Antrag eingereicht wurde.

Für einen Flug, der in Europa startet, gilt ja das europäische Fluggastrecht. Da müsste man doch eine Entschädigung bekommen, wenn er ausfällt?

Frauke: Siehe oben – ja, das gilt eigentlich. Aber z. B. KLM/Air France erstatten derzeit nur voll bei Streichungen, wenn der Flug ohnehin erstattbar war. War es ein nicht erstattbarer Tarif, erstatten sie erst zwölf Monate nach Antragstellung. Das ist absurd und widerspricht europäischem Fluggastrecht.

Nutzt einem die Reiserücktrittsversicherung in dieser Situation etwas?

Frauke: Nicht wirklich. Jedenfalls nicht, wenn man „Corona“ als Rücktrittsgrund angibt. Man kann dann mit dem Paragrafen „Reisewarnung liegt vor“, der in vielen Policen als Rücktrittsgrund enthalten ist, argumentieren. Die Versicherungen halten aber häufig dagegen, dass der Grund für die Reisewarnung ja eine Pandemie ist, und die haben die meisten Versicherungen als Rücktrittsgrund ausgeschlossen.

Die haben anscheinend als einzige schon immer damit gerechnet, dass das einmal ein Grund für viele Stornierungen sein wird 😉

Wendet man sich lieber direkt an die Airline oder an sein Reisebüro? Und was ist, wenn man den Flug über ein Onlineportal gebucht hat?

Frauke: Bei Buchungen im Reisebüro ist das Reisebüro immer der erste Ansprechpartner. Die Airlines bearbeiten das direkt gar nicht, wenn man im Reisebüro gebucht hat. Und es ist ja auch viel bequemer; versucht mal, bei den Airlines in solchen Zeiten irgendwen zu erreichen!

Nur, falls irgendwann der Rechtsweg gewählt wird, um eine Erstattung einzuklagen, müsst ihr euch direkt an die Airline wenden. Das Reisebüro ist ja nur der Vermittler.

Das gilt auch für Buchungsportale. Leider haben die großen Portale in der Corona-Krise ihren Kundenservice auf ein Minimum reduziert. Reisende konnten zum Teil wochenlang niemanden erreichen, Mails wurden nicht beantwortet. Und die angezeigten Flüge und Preise in den Flugsuchen waren in über 50 % der Fälle nicht aktuell und zum Teil sogar schon gestrichen.

Flug stornieren oder umbuchen?

Startet der Flieger ohne euch? Oder startet er gar nicht? © Pixabay

Flug nach Neuseeland umbuchen lassen?

Einige Airlines bieten ihren Kunden an, bereits gebuchte Flüge auf einen späteren Termin umzubuchen. Sollte man dieses Angebot annehmen? 

Frauke: Das Problem ist: Was, wenn zu diesem späteren Termin immer noch keine Einreise nach Neuseeland möglich ist? Häufig ist nur eine kostenfreie Umbuchung oder Verlängerung des Tickets möglich. Ich würde das nur machen, wenn es sonst keine Möglichkeit gibt, das Geld wiederzubekommen. Oder wenn es ziemlich sicher ist, dass man zu diesem späteren Zeitpunkt auch wirklich reisen kann.

Dazu kommt: Wer weiß, ob es die Airline dann noch gibt? Wir haben ja schon die eine oder andere insolvente Airline gesehen.

Tipp: Immer bei der Flugbuchung eine Insolvenzversicherung mit abschließen, kostet nur ein paar Euro pro Ticket!

Die Airlines werden aber sicherlich auch kulant sein, wenn das dann wieder oder immer noch nicht möglich sein sollte. So war es jetzt auch bei den Flugstreichungen im März: Die durfte man erstmal nur bis zum Sommer umbuchen, das wurde dann noch mal deutlich verlängert bei vielen Airlines.

Campervan gemietet – und nun?

Auch den Camper mieten viele Reisende schon sehr frühzeitig, weshalb sie jetzt vor einer schwierigen Entscheidung stehen: Sollen sie einen bereits gebuchten Miet-Camper wieder stornieren?

Frauke: Die meisten Camperverleiher haben ja ohnehin recht kulante Stornobedingungen. Da muss man jetzt nichts stornieren, wenn das bis Oktober oder November sowieso noch kostenfrei möglich ist für die Saison 2020/2021. Diese Bedingungen muss man sich natürlich genau anschauen.

Wenn man in die Phase kommt, in der Gebühren anfallen, muss man abwägen. Die meisten Verleiher waren in der aktuellen Saison nur insofern kulant, als dass Stornogebühren als Credits für neue Buchungen nächstes Jahr angerechnet werden durften. Sie wurden aber nicht erlassen, sogar noch nach Bekanntwerden des Lockdowns nicht.

Ein Vermieter hat gar nichts ausgezahlt, wenn der Camper bereits vollständig bezahlt war, unabhängig von der Stornofrist. Es gab ausschließlich Gutscheine, die allerdings für fünf Jahre gültig und auch übertragbar sind. Trotzdem kann das wehtun, denn beim Camper mieten in Neuseeland geht es um hohe Summen.

> Das kostet ein Campervan in Neuseeland

Und wieso dauert es so lange, bis man sein Geld zurückbekommt?

Frauke: Das liegt einfach daran, dass es eine wahnsinnig hohe Anzahl an Stornos gab. Die müssen jetzt abgearbeitet werden – von Leuten, die im Homeoffice sitzen, reduziert arbeiten oder plötzlich allein sind, weil ihre Kollegen gekündigt wurden.

Ich will auch nicht ausschließen, dass es einzelne unseriöse Anbieter gibt oder Insolvenzen kurz bevor stehen, die zu so einer Verzögerung führen. Das war allerdings bei keinem der Anbieter der Fall, die wir vermitteln.

Camper mieten Neuseeland

Mit dem Camper durch Neuseeland: aus der Traum wegen Corona?

Sollte man das Angebot vieler Wohnmobil-Vermieter in Neuseeland annehmen und die Mietzeit auf später verschieben?

Frauke: Das kann man machen, wenn man in dem angebotenen Zeitraum tatsächlich Zeit hat, diese Reise zu machen. Manchmal sind die angebotenen Zeitfenster recht kurz (etwa bis Juni 2021).

Wenn das möglich ist, hilft das natürlich dem Vermieter – und auch dem Reisebüro! Wir zahlen ja gerade unsere kompletten erhaltenen Provisionen zurück, obwohl unser Part – die Beratung und Buchung – schon im Jahr 2019 abgeschlossen wurde. Das heißt, wir haben unsere Arbeit gut gemacht und müssen trotzdem unseren gesamten Lohn dafür wieder abgeben, während gleichzeitig sehr wenige neue Buchungen hereinkommen.

Was empfehlt ihr Familien, die gerade überlegen, eine Reise nach Neuseeland zu buchen – abwarten oder optimistisch schon mal buchen?

Hobbiton Movie Set Neuseeland

Ab nach Mittelerde – hoffentlich ganz bald wieder ♥

Frauke: Wir sind ganz ehrlich: Wir wissen es einfach nicht. Wir haben schon einige Camper und auch Flüge für die Saison 2020/2021 gebucht und viele Beratungsgespräch geführt. Aber diese Entscheidung muss jeder selbst treffen.

Fakt ist: Camper mieten ist jetzt günstig, später wird es teurer.

Flüge über die Hochsaison in Südostasien/Australien/Neuseeland, mit Abreise im Dezember 2020 und Januar 2021, sind in den letzten zwei Monaten im Preis massiv gestiegen.

Das muss man auf die Waagschale legen: Wenn man lange abwartet, wird es sehr teuer. Gleichzeitig kann man nicht sicher sagen, wann Neuseeland seine Grenzen wieder aufmacht. Ich persönlich glaube nicht, dass Australien und Neuseeland für die Saison 2020/2021 komplett auf Touristen verzichten können und werden.

-> Dazu nochmal unser Blick in die magische Glaskugel: Wann darf man wieder nach Neuseeland reisen?

REISS AUS Family

Welche Fragen habt ihr zu eurer Neuseeland-Reise? Wollt ihr einen Flug stornieren oder eben nicht, denkt ihr übers Umbuchen nach? Stellt uns eure Fragen gern in den Kommentaren, Frauke von REISS AUS Family beantwortet sie gern!

Jenny

9 Kommentare

  • Hallo,
    unsere Flüge nach Neuseeland wurden für Ende September auch storniert. Das ganze lief aber über eine nicht-neuseeländische Airline. Da ist alles okay bisher.
    Innerhalb von Neuseeland haben wir jedoch einen Flug direkt bei Air NZ gebucht. Kann ich den kostenfrei stronieren? Wir kommen ja gar nicht erst nach Auckland.

    Beste Grüße
    Laura Wndke

  • Hallo,
    Wir (2 Erwachsene und 2 Kinder) haben Ende Juli Flüge mit der Air New Zealand direkt auf der Homepage der Airline gebucht. München-Singapore-Christchurch, zurück Auckland-Tokyo-München.
    Die Verbindung Auckland Tokyo wurde anscheinend jetzt aus dem Programm der Airline genommen, daher hat uns die Air New Zealand den gesammten Flug storniert. Mit der Stornierung kam auch das Angebot, dass wir Gutscheine bekommen, mit denen wir dann bis Juni 2021 einen Flug buchen können.
    Buchbar sind aber nur Flüge, die mind. einen Stop in Neuseeland beinhalten. Wir können also nicht einfach in die USA oder Asien und zurück fliegen. Da dies für uns nicht in Frage kommt, habe ich eine Rückzahlung des Ticketpreises angefragt. Die Antwort war, dass sie uns eine Rückerstattung anbieten, wir jedoch eine Strafzahlung von 225 Euro pro Ticket zahlen müssen. Das wären in unserem Fall 900 Euro, was nicht nachvollziehbar ist. Warum soll ich denn eine Starfzahlung leisten, wenn die Airline mir den Flug storniert? Mittlerweile habe ich noch einen zweiten Kontakt bei der Airline, der über den deutschsprachigen online-Support läuft. Hier wurde meine Anfrage nach einer Rückzahlung der Flugkosten an die Finanzabteilung weitergeleitet. Auf deren Antwort warte ich jetzt. Aus dem Beitrag und der Aussage von Frau Manninga entnehme ich aber, dass die Airline, wenn sie uns den Flug storniert und der erste Flug des Tickets in München statet, nach der Gesetzeslage dazu verpflichtet ist, uns den gesammten Betrag zurück zu erstatten, richtig?
    Vielen Dank und viele Grüße,
    Jan

    • Hallo Jan,

      Hm, haben sie wirklich Strafzahlung gesagt? Diesen Begriff habe ich in Zusammenhang mit Flugtickets noch nie gehört. Oder vielleicht doch das englischen „Penalty“? Strafgebühren gibt es eigentlich nur als No Show Fees, wenn man nicht am Flughafen erschienen ist. Sollte es Penalty sein, heißt das lediglich „Stornogebühr“. D.h. sie bieten Euch an, dass Ihr den Flug zu den regulären Stornobedingungen stornieren könnt, die auch dann gelten würden, wenn Air NZ den Flug nicht gestrichen hätte und Ihr freiwillig hättet stornieren wollen. Das erscheint mit bei der genannten Höhe realistisch. Allerdings stimmt es, Air New Zealand muss bei Abflug in der EU voll erstatten. Das tun sie auch, wenn man als Reiseagentur storniert. Ich würde daher die Airline noch mal auf die EU Fluggastrechte-Verordnung hinweisen und sonst mit rechtlichen Schritten drohen. Leider hat man als Endverbraucher ohne Agentur ja keinen technischen Weg, auf dem man den Refund einfach beantragen kann. Zur Not kann auch eine Organisation wie flightright (http://bit.ly/flightrightreissaus) helfen, aber die kassieren natürlich im Erfolgsfall auch eine Provision.

    • Hallo Frauke,
      Vielen dank für deine Antwort. Du hast recht, die 250€ werden als penalty bezeichnet. Ich bin da von einer Strafzahlung ausgegangen. (Air New Zealand:“Because the flights were cancelled for reasons outside of our control the normal fare rules apply which in your case is refundable subject to a penalty of €225 which comes off the total paid per ticket, leaving the remaining to be refunded back. Otherwise we can continue to hold the entire amount into a credit to be rebooked by 30 June 2021.“)
      Aber da ja nicht wir, sondern die Fluggesellschaft storniert hat, ist es irgendwie auch nicht einzusehen, dass wir die Stornokosten von 900€ übernehmen sollen. Auf die EU Fluggastrechte-Verordnung habe ich den Support schon hingewiesen. Mit rechtlichen Schritten wollte ich nicht gleich drohen, aber wenn sie nicht die gesamten Kosten erstatten wollen, werden wir das wohl leider machen müssen. Leider kann man bei den Fluggesellschaften momentan ja kaum jemanden erreichen. Nach 1,5 Stunden Warteschleife beim Telefon-Support habe ich schon mehrfach entnervt aufgegeben. Die haben natürlich momentan auch viel zu tun und sind eventuell durch Einsparungen unterbesetzt. Ich werde mal abwarten, was der deutschsprachige Support jetzt von der Finanzabteilung für eine Antwort bekommt. Solange ich die Gutscheine nicht annehme, sollten ja so schnell auch keine Fristen für eine Rückerstattung ablaufen. Ich bin gespannt wie das endet, aber es wird sich sicherlich noch eine Weile hinziehen. Trotzdem vielen Dank für die Tipps und die Info zur Rechtslage!
      Viele Grüße,
      Jan

  • Hallo Jenny & Frauke,
    das scheint ja alles sehr komplex zu sein.
    Zumindest für Laien.
    Wir haben auch Flüge, die wir dieses Jahr nicht antreten können bereits storniert und einen Gutschein erhalten.
    Mal schauen, wann wir den überhaupt wieder einlösen können.

    Liebe Grüße
    Isabel

  • Bei Flügen, die von der Airline storniert wurden, ist die Lage eigentlich recht klar. Etwas schwieriger finde ich das Szenerio, dass Fluge zwar durchgeführt werden, man aber nicht einreisen darf. Sei es, weil generell niemand aus Europa in Neuseeland einreisen kann oder auch auf Grund von indiviuellen Regeln wie etwa eine Durchreise durch ein nichtzulässigen Drittstaat.

    Da habe ich gerade vor ein paar Tagen von jemandem gelesen, der mit Swiss von Zürich nach Tokio fliegen wollte und beim Checkin natürlich abgewiesen wurde. Wenn ich das richtig verstanden habe, wurde das dann als Noshow gewertet und das Ticket verlor seine Gültigkeit.

    Das finde ich vor allem deswegen auch problematisch, weil viele Länder die aktuellen Einreisebestimmungen überhaupt nicht nachvollziehbar kommunizieren.

    • Es gibt schon gute Möglichkeiten, sich darüber zu informieren, wo Transit oder Einreise möglich ist. Auch wenn man bereits am Check In steht, kann man Tickets noch auf Hold setzen lassen vom Reisebüro oder der Airline, damit man später auf Grundlage geltender Kulanzregelungen umbuchen kann. Problem ist halt, dass viele das nicht wissen und die Airlines es dann von selbst nicht machen. Ein No Show ist jedenfalls nicht akzeptabel in diesem Fall. Aber ich kenne auch Fälle, in denen das so passiert ist. Allerdings war das im März, als einfach überall Chaos war. Jetzt muss man davon jedenfalls nicht mehr am Flughafen überrascht werden.

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