Flugsicherheit

Dies ist Teil 1 von 9 der Artikelserie Gebrauchsanweisung: Nach Neuseeland fliegen mit Kindern

 FlugsicherheitIm vierten Teil unserer Flugreise geht es ans Eingemachte. Einmal eingestiegen, heißt es bald: „Ladies and Gentlemen, please fasten your seatbelts“. Eltern und Kinder müssen angeschnallt sein und bleiben, solange die entsprechende Warnlampe über den Köpfen leuchtet – und auch während des Fluges schadet es nicht, nach Möglichkeit angeschnallt zu bleiben.

Fiese Turbulenzen und „Luftlöcher“ können Menschen und Gepäckstücke aus heiterem Himmel durch die Kabine katapultieren (nachzulesen zum Beispiel in dem schönen Chrichton-Thriller „Airframe“). Es gibt zwar keine Statistiken zum Unfallrisiko nach Passagiergruppen, aber 90 % aller Flugzeugunglücke sind heute technisch überlebbar. Dies gilt allerdings nur für erwachsene Passagiere – die mit dem Beckengurt gesichert sind.

Und hier beginnt auch schon die Krux des Fliegens mit kleinen Kindern: Wie soll man diese sicher am Sitz befestigen, wenn nicht mit dem Beckengurt? Prinzipiell gibt es da mehrere Möglichkeiten:

  • Babys bis zu einem Jahr können während des Fluges in einer Babyschale liegen, die  an der Wand vor der ersten Sitzreihe eingehängt wird. Nachteile:  Dieses Babybett muss im Vorhinein reserviert werden, naturgemäß passen nicht allzu viele davon ins Flugzeug. Bei der Lufthansa gibt es die Bettchen zudem nur auf Langstreckenflügen. Und am wichtigsten: Bei Start und Landung dürfen die Kleinen NICHT in der Schale liegen.
  • Kommt also Möglichkeit Nr. 2 ins Spiel: ein eigener Kindersitz. Für diesen muss ein eigener Sitzplatz gebucht werden, was im Übrigen nicht selbstverständlich ist, da Kinder unter zwei Jahren im Flugzeug prinzipiell keinen Anspruch auf einen Sitzplatz haben. Bei Ryanair zum Beispiel ist es schlicht nicht möglich, ein Kleinkind allein sitzen zu lassen.

Doof ist, dass man den Kindersitz auch für den Rest des Urlaubs herumschleppen muss, und ein gewichtiger weiterer Nachteil ist die völlig zerfrickelte Informationspolitik des Personals bei grundsätzlich allen Airlines: Wen man auch fragt, man wird immer eine andere Auskunft bekommen, ob der eigene Kindersitz im Flugzeug auch benutzt werden darf. Im Zweifel lehnt es die Stewardess an Bord in letzter Minute ab.

For use in Aircraft 150x123 FlugsicherheitAuf der sicheren Seite sollte man mit Kindersitzen sein, die das „for use in aircraft“-Siegel tragen. Die kann man nämlich mit dem Zweipunkt-Beckengurt sicher befestigen, im Gegensatz zu den meisten Autokindersitzen, die auf Dreipunktgurte hin konzipiert sind. Problem: Davon gibt es in Deutschland nur wenige. Der bekannteste ist der Römer King quickfix, der allerdings nicht mehr hergestellt wird. Auf der Website des TÜV Rheinland findet sich eine Liste von zertifizierten Kindersitzen, die prinzipiell genutzt werden dürfen – mit einschränkendem Verweis auf die letzte Autorität des Bordpersonals!

Kindersitze FlugsicherheitAuch die Alternative, der speziell für das Flugzeug entwickelte Luftikid DUO, ist momentan beim Hersteller nicht erhältlich.

  • Im Endeffekt bleibt dann nur Möglichkeit Nr. 3: das Kind auf dem elterlichen Schoß anschnallen, zumindest immer dann, wenn das Anschnallzeichen leuchtet. Dies geschieht mit Hilfe eines „Loop Belt“, der als Gurtschlaufe über den Beckengurt des Elternteils geschoben wird.  Seit Juli 2008 legt eine EU-Verordnung diese Beförderungsform fest, die pikanterweise von den Airlines zuvor als zu unsicher und gefährlich bereits abgeschafft worden war und daher vom deutschen Gesetz auch verboten wurde – und weiterhin ist. Hä?

Als der TÜV Rheinland eine Flugzeugvollbremsung bei 250 km/h mit Überschießen der Landebahn simulierte, befand sich ein mit Loop Belt gesichertes Kind nach dem Bremsen zwar noch auf dem Schoss des Erwachsenen, es war aber durch den Gurt und das Gewicht des Erwachsenen zerquetscht worden. Fazit: Der Loop Belt sichert die anderen Passagiere vor herumfliegenden Kindern, ist aber für die Kinder alles andere als empfehlenswert. Leider gibt es kaum eine Möglichkeit, sich gegen eine EU-Verordnung zu wehren – oder doch, und zwar

  • Möglichkeit Nr. 4: der AeroKid von Lufthansa, den es seit 2008 gibt. 101 childseat 001 430x280 300x195 FlugsicherheitDer erste komplett integrierte Kindersitz für Passagierflugzeuge ist eine multifunktionale Lösung für Babys und Kleinkinder. Ein normaler Passagiersitz wird damit schnell und einfach zum Baby- oder Kindersitz umgebaut. Der AeroKid hat eine individuell verstellbare Sitzfläche, verstellbare Fußstützen und Armlehnen, optionale Schultergurte und passt sich an Kindern zwischen zwei und zwölf Jahren an. Der Nachteil? Tja… ganz offensichtlich gibt es den AeroKid eben noch nicht in den Flugzeugen, obwohl er bereits 2008 offiziell präsentiert wurde.

Für Kinder ab zwei Jahren eröffnen sich zusammen mit der Höhe des Ticketpreises (zwischen 70 und 100 % werden fällig) auch eine Reihe weiterer Möglichkeiten an Rückhaltesystemen. Sie „dürfen“ nicht mehr auf Mamas Schoß sitzen, aber um allein einen Langstreckenflug auf sichere Weise zu bewältigen, brauchen sie bis zu einer Körpergröße von 1,25 m mehr Schutz als einen Beckengurt – sagt jedenfalls der TÜV. Wer also keinen zugelassenen Kindersitz besitzt (oder diesen nicht mit sich herumschleppen will), für den ist guter Rat teuer. Hier kommt nun endlich unsere Empfehlung ins Spiel:

  • Möglichkeit Nr. 5, der CARES-Gurt. cares gurtsystem 300x281 FlugsicherheitDas ist ein ca. 80 Euro teures, kleines, handliches und derartig einfach zu befestigendes Gurtsystem für ein- bis vierjährige Kinder (10 bis 20 kg, bis 1 m Körpergröße), dass man sich durchaus fragen kann, warum ein solches nicht von den Airlines selbst vorrätig gehalten werden kann. Mitzuführen in einem ca. 500 g schweren kleinen Täschchen, stülpt man den Gurt einfach über die Rückenlehne (und bittet ggf. den hinter dem Kind sitzenden Passagier, kurz sein Tablett herunterzuklappen, damit er dieses später nutzen kann), befestigt die unteren Enden der Schultergurte am Beckengurt des Flugzeugsitzes und schließt, wenn nötig, den Klickverschluss über der Brust des Kindes. Das geht so schnell, dass die Stewardess das Anlegen mitunter nicht einmal bemerkt.

Auch wenn ihn erfahrungsgemäß kaum ein Airline-Mitarbeiter kennen wird, erlaubt werden muss der Gurt: Er ist seit 2008 von der FAA zertifiziert und von den deutschen, amerikanischen, englischen, kanadischen, australischen und neuseeländischen Luftfahrtbehörden „for use in aircraft“ zugelassen. Ein weiterer Vorteil: Kotzt das Kind sich aus unerfindlichen Gründen komplett voll, hat man die Bescherung weder auf dem eigenen Schoß noch auf einem fürderhin ewig müffelnden Kindersitz. Den besudelten CARES-Gurt konnte ich dezent wegpacken und im Hotel gründlich auswaschen – viel Stoff ist da gar nicht dran. Puh!

Fazit: Wer sicher fliegen will, kommt bei Babys, die noch nicht selbst sitzen können, um eine fürs Flugzeug zugelassene Autokinderschale (und den dafür nötigen zusätzlichen Sitzplatz) nicht herum. Airlines wie Ryanair, die Kindern unter Zwei diese Möglichkeit nicht einräumen, sind damit off the list – sorry, Billigflieger. Kinder, die bereits sitzen können, lassen sich einfach, sicher und platzsparend mit einer Investition von ca. 80 Euro (plus dem eigenen Sitzplatz) mit dem CARES-Gurt festzurren.

Na dann – guten Flug!

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